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BVerwG, 25.03.1987 - 7 B 37.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Verfassungsmäßigkeit des § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1986 - 3 A 356/86
- BVerwG, 25.03.1987 - 7 B 37.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 7 B 37.87
Diese Vorschriften wären, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. Januar 1960 (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]) ausgesprochen hat, nur dann mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn sie den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren würden.